AGB's


Artikel 1 – Gegenstand des Vertrages

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtverhältnis zwischen der Xaba GmbH (nachfolgend „xaba“ genannt) und dem Vertragsunterzeichner (nachfolgend „Kunde“ genannt), welcher die Dienstleistungen von xaba in Anspruch nimmt. Mit seiner Zustimmung (mündlich, schriftlich oder elektronisch) oder mit der Nutzung der Dienstleistung akzeptiert der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als integrierender Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und xaba. Der Kunde verpflichtet sich dazu, die von xaba angebotenen Dienstleistunge gemäss den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen. Vorbehalten bleiben die Spezialregelungen im jeweiligen Dienstleitungsvertrag zwischen dem Kunden und xaba.

Artikel 2 Dauer und Kündigungsfristen des Vertrages

Die Dienstleistung die xaba anbietet haben verschiedene Vertraglaufzeiten und Kündigungsfristen.

Diese werden wie folgt definiert:

Dienstleistung Mindestvertragslaufzeit Kündigungsfrist
Hosting 12 Monate Alle 12 Monate
Whitelabeling 12 Monate Alle 12 Monate
Virtuelle Server 12 Monate Alle 6 Monate

Der Vertrag ist erstmals nach Ablauf der minimalen Vertragslaufzeit kündbar. Nach Ablauf der Vertragslauf- zeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch wieder um die minimale Vertragslaufzeit. Befristete Ver- träge enden ohne Kündigung mit Ablauf der verabredeten Dauer.
Die Kündigung kann durch jede der Vertragsparteien schriftlich und unter Wahrung der Dienstleistungspezifischen Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten jeweils auf Ende eines Monats erfolgen.
xaba behält sich jedoch das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund, wie namentlich bei Nutzung von Services zu oder im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen, jederzeit zu kündigen.

Artikel 3 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist für die rechts- und vertragskonforme Nutzung der von ihm bezogenen Dienstleistungen verantwortlich. Zusätzlich muss sich der Kunde bei der Nutzung der Dienstleistungen an das Schweizer Gesetz halten und dafür sorgen, dass dieses nicht verletzt wird.

Der Kunde trifft alle notwendigen Massnahmen zur Verhinderung von unerlaubten Eingriffen in eigene und fremde Systeme, gegen die Verbreitung von Viren sowie zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen des Fernmelde-, Datenschutz- und des Urheberrechts.

Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen weder zur Begehung, noch zur Unterstützung strafbarer Handlungen zu nutzen und wird in seinem Verantwortungsbereich die erforderlichen Massnahmen treffen, um zu vermeiden, dass eine strafbare Nutzung durch dem Kunden zugehörige Benutzer oder Dritte erfolgt. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Tatbestände der unerlaubten Glücksspiele, der Geldwäscherei sowie der Verbreitung und des Zugänglich machens von Gewaltdarstellungen, von sogenannter harter Pornographie, von Aufforderungen zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit, von Störungen der Glaubens- und Kultusfreiheit oder von Rassendiskriminierungen gemäss schweizerischem Strafgesetz. Weiter erlaubt xaba kein Versand von unerwünschten Massen-Werbesendungen (Spam).

Der Kunde ist verpflichtet, xaba für Ansprüche schadlos zu halten, die gegen diese erhoben, werden, weil der Kunde oder einer seiner Arbeitnehmer oder ihm zugehörigen Benutzer den Dienstleistungen in Verletzung dieses Vertrages benützt oder diesen für kriminelle Aktivitäten missbraucht hat.

Der Kunde informiert xaba sofort über ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Unterbrechun- gen von Dienstleistungen, Anlagen oder Software sowie insbesondere auch über Fälle von rechts- oder vertragswidriger Verwendung der Services durch die dem Kunden zugehörigen Benutzer sowie durch nicht autorisierte Dritte (z.B. Hacker).

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die sich in seinem Besitze befindlichen Anlagen und Software oder die durch xaba vermieteten Anlagen und Software, welche für die Nutzung der Dienstleistungen eingesetzt werden sowie die hierzu eingesetzten Daten inkl. Programmdaten vor unbefugtem Zugriff, Manipulation, Beschädigung und Verlust zu schützen. xaba ist für dem Kunden in diesem Zusammenhang entstehende Schäden nicht haftbar. Wurden keine Vereinbarungen über Backupleistungen gemacht, ist der Kunde für die Daten vollumfänglich selber verantwortlich.

Der Kunde haftet mit eigenem Risiko für die Benützung der Dienstleistung. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch seine Verletzung der vertraglich festgelegten Pflichten zustande kommen.

Artikel 4 Rechnungsstellung

xaba behält sich vor die Rechnungen einmal im Jahr zu versenden, diese werden in CHF exkl. MwSt verrechnet. Die Zahlungsfrist beträgt 20 Tage.

Die Migrations und Installationskosten werden bei der ersten Rechnung mit verrechnet, diese Kosten werden bei einer vorzeitigen Kündigung nicht rückvergütetet.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird die Zahlung in der Art einer Mahnung gefordert. Wird nach der zweiten Mahnung der Betrag nicht beglichen, behält sich xaba das Recht vor die Dienstleistung einzuschränken oder zu deaktivieren. Nach erhaltener Zahlung wird die Dienstleistung wieder komplett reaktiviert.

Artikel 5 Leistungen und Rechte von xaba

xaba stellt dem Kunden die Dienstleistungen gemäss der Beschreibung auf der Webseite
(http://www.xaba.ch) zur Verfügung und legt ausserordentlichen Wert darauf, diese im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen störungs- und unterbrechungsfrei zu halten.

xaba behält sich vor, jederzeit Unterhaltsarbeiten auszuführen, welche zu Betriebsunterbrüchen führen können. xaba bemüht sich, Unterhaltsarbeiten in Randzeiten zu legen und möglichst kurz zu halten. Soweit möglich wird der Kunde rechtzeitig auf geeignetem Weg informiert.
xaba kann zur Erfüllung Ihrer Dienstleistungen jederzeit Dritte beiziehen.

xaba behält sich vor, den Leistungsumfang Ihrer Dienstleistungen jederzeit anzupassen und zu ändern. Solche Änderungen werden dem Kunden auf geeignetem Weg (z.B. via Webseite oder per E-Mail) bekannt gegeben. Bei einer allfälligen Preiserhöhung gelten dabei die Kündigungsfristen( Siehe Artikel 2)

Artikel 6 Haftung durch xaba

xaba kann für seine Dienstleistung keine Zusicherung oder Gewährleistung jeglicher Art aussprechen.
xaba kann die ununterbrochenen Dienstleistungen, den Service zu einem bestimmten Zeitpunkt und die Qualität der gespeicherten oder übermittelten Daten nicht garantieren.
xaba ist nicht für die versehentliche Offenlegung sowie die Beschädigung oder das Löschen von Daten haftbar.

xaba lehnt für Schäden, welche dem Kunden oder dessen Kunden entstehen, jegliche Haftung ab, insbesondere für Datenverlust, Nichtzugänglichkeit, Verspätungen oder nicht erfolgte Aus- oder Zulieferung von Informationen (z.B. E-Mails) oder Betriebsunterbrüchen. Die Nutzung jeder Information, welcher durch die Dienstleistungen von xaba erfolgt geschieht auf eigenes Risiko des Kunden. xaba lehnt jegliche Haftung für die Genauigkeit oder Richtigkeit solcher Informationen ab.

Für Missbrauch und Schädigung von Dritten kann xaba nicht haftbar gemacht werden. Ebenso haftet xaba nicht für Sicherheitsmängel und/oder Defekte des Fernmelde-, Kabel-, oder Sattelitennetzes und des Internets. Insbesondere übernimmt xaba keine Haftung für Schäden, die durch Viren verursacht wurden.

Bei Vertragsverletzungen haftet xaba für absichtliche oder grobfahrlässige Schäden, die durch xaba verursacht wurden.
In jedem Fall ist die Haftung von xaba auf den unmittelbaren Schaden oder bis zum Gegenwert der bezogenen Leistung beschränkt.
In keinem Fall haftet xaba jedoch für Folgeschäden und entgangenen Gewinn.

Xaba übernimmt keine Haftung für Betriebsunterbrüche wegen Reparaturarbeiten, Wartung oder einer Umstellung der Infrastruktur oder ähnlichen Ursachen.

Artikel 7 Datenschutz

xaba hält sich bei der Bearbeitung der Personendaten an das Schweizerische Datenschutz- und fernmelderecht.
xaba versucht alles zu tun, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten, sofern dies mit wirtschaftlich sinnvollen Mitteln möglich ist.
Bei der Benutzung der Dienstleistungen von xaba können für den Kunden folgenden Datenschutzrisiken entstehen: Unverschlüsselt verschickte E-Mails können von Unbefugten gelesen, verändert, unterdrückt oder verzögert werden. Absender können verfälscht werden. Beiträge in Newsgroups, Foren und Chats können gefälscht, verfälscht und durch Dritte ausgewertet werden.
Unter Umständen können Dritte den Internetverkehr im Internet überwachen und Benutzernamen sowie Passwörter in Erfahrung bringen.

Artikel 8 Schlussbestimmungen

xaba behält sich die jederzeitige Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedienungen vor.
Die neuen Bedingungen werden dem Kunden schriftlich oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben und gelten mangels Widerspruch des Kunden innert Monatsfrist als genehmigt.

Auf dem Vertrag ist das Schweizerische Recht anwendbar. Bei Meinungsverschiedenheiten ist vor Anrufung des Richters eine gütliche Einigung anzustreben. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Firmenansässiger Ort. xaba ist berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz bzw. Sitz zu belangen.

Die AGB’s sind ab dem 1. September 2009 gültig.